PPWR Verordnung - was bedeutet das für uns & dem Versand ins Ausland ?
PPWR-Verordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, EU-Verpackungsverordnung 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026 schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten, um Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Zum 12. August 2026 löst die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) gemeinsam mit dem nationalen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das bisherige Verpackungsgesetz in Deutschland ab.
Das heißt: Wer Waren grenzüberschreitend in andere EU-Länder verschickt, muss strenge Kennzeichnungs-, Registrierungs- und teils lokale Bevollmächtigtenpflichten beachten.
Wenn wir nun also weiter nach Österreich versenden, haben wir mind. 700 € Zusatzkosten pro Kalenderjahr. Was ein Desaster !
Deshalb folgte für uns, wie ganz viele andere kleine Manufakturen, Läden und Online Shops, dass wir im Moment nur
- innerhalb Deutschlands
- in die Schweiz
- und bis Ende 2026 in die Niederlande
verschicken dürfen.
Das Gesetz an sich ist gut gemeint, aber katastrophal für Kleine. Auch die Wiederbenutzung von gebrauchten Kartons mit Aufschriften ist nicht mehr möglich, da wir nachweisen müssten, welche Zusammensetzung dieser Karton hat. Das Blöde daran ist, dass bei uns nun auf alle Fälle so viel mehr Pappmüll anfällt, als früher.
Ist das nicht eigentlich zu vermeiden gewesen ?
Wir warten darauf, was passiert, denn für das Weihnachtsgeschäft das Ausland auszuschließen ist in einer Zeit, wo es auf jeden Kunden ankommt, mörderisch.
Es wird also der Asiate gewinnen, und wir werden an Bürokratie und Verordnungen zermürbt. Sehr schade, Europa !
In diesem Sinne, ihr wißt, wir freuen uns über jede Bestellung, egal ob Online oder vor Ort in Johannesberg - Steinbach.